Chalet Glücksmomente

Ein perfekter Ort für Glücksmomente!

Verhaltensregeln für einen angenehmen Aufenthalt im Ferienpark und Chalet

**Hausordnung für das Ferienchalet „Glücksmomente“ im Ferienpark De Oase**

Mit der Buchung und Nutzung des Ferienchalets „Glücksmomente“ verpflichten sich alle Gäste, die nachfolgenden Regeln sowie die Hausordnung des Ferienparks Siblu De Oase einzuhalten.

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### 1. Allgemeine Bestimmungen und Nutzung

Das Chalet „Glücksmomente“ wird ausschließlich für touristische Aufenthalte vermietet. Die Nutzung als dauerhafter Wohnsitz ist untersagt. Den Anweisungen des Ferienparkpersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

### 2. Zutritt und Aufenthalt

Der Zutritt zum Ferienpark ist nur nach Anmeldung an der Rezeption erlaubt. Gäste und Besucher müssen sich bei An- und Abreise an der Rezeption melden, wo auch die Schlüssel für das Chalet übergeben werden.

### 3. Ruhezeiten und Lärmschutz

- Die allgemeinen Ruhezeiten sind von **23:00 Uhr bis 07:00 Uhr** einzuhalten.

- Laute Gespräche, Musik oder Geräusche, die Nachbarn stören könnten, sind in dieser Zeit zu vermeiden. Die Lautstärke von elektronischen Geräten ist so zu regulieren, dass sie außerhalb des Chalets nicht zu hören ist.

### 4. Müllentsorgung und Sauberkeit

- Müll ist ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Sammelstellen des Ferienparks zu entsorgen. Die Nutzung der Sammelstellen ist zwischen **22:00 Uhr und 08:00 Uhr** nicht gestattet.

- Das Chalet und seine Umgebung sind sauber zu halten. Hausmüll darf nur in verschlossenen Müllbeuteln entsorgt werden. Die Ablagerung von Gegenständen neben den Containern ist verboten.

- Chemische Abfälle und Altbatterien sind gesondert zu entsorgen. Details dazu sind an der Rezeption erhältlich.

### 5. Verkehr und Parken

- Auf dem Ferienparkgelände gilt eine Höchstgeschwindigkeit von **10 km/h**.

- Fahrzeuge dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Das Parken auf Rasenflächen oder Wegen ist untersagt.

- Zwischen **23:00 Uhr und 07:00 Uhr** ist motorisierter Verkehr im Park nicht erlaubt.

### 6. Sicherheit und Brandschutz

- Offenes Feuer ist streng verboten. Die Nutzung von Grills ist nur unter Einhaltung aller Sicherheitsvorgaben erlaubt und muss jederzeit überwacht werden.

- Die Verwendung von gefährlichen oder giftigen Substanzen ist untersagt. Gasanlagen und Heizgeräte sind in einwandfreiem Zustand zu halten und dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen verwendet werden.

- Notfallausrüstung, wie Feuerlöscher und Hydranten, sind ausschließlich für Notfälle vorgesehen und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden.

### 7. Haustiere

- Maximal zwei Haustiere (Hunde oder Katzen) sind erlaubt, sofern dies bei der Buchung angegeben wurde.

- Hunde sind im Park stets an der Leine zu führen und Hundekot ist sofort zu entsorgen. Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt im Chalet gelassen werden.

- Haustiere sind in öffentlichen Bereichen wie Spielplätzen und Schwimmbädern nicht gestattet.

### 8. Pflege des Chalets und der Außenanlage

- Die Gäste verpflichten sich, das Chalet und die umgebende Außenanlage pfleglich zu behandeln.

- Es ist verboten, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste zu schneiden oder Pflanzen zu beschädigen.

- Wäscheleinen sind untersagt; die Wäsche darf nur an diskret aufgestellten Ständern getrocknet werden.

### 9. Besuchereinschränkungen und Gebühren

Besucher müssen sich an der Rezeption anmelden und eine Parkeintrittsgebühr entrichten. Das Mitbringen von Autos oder Wohnmobilen für Besucher ist nicht gestattet. Die Anzahl der Personen im Chalet darf die zulässige Belegungszahl nicht überschreiten.

### 10. Haftung und Versicherung

Der Vermieter des Chalets übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände der Gäste. Gäste sind selbst verantwortlich für ihre persönliche Sicherheit und für die Sicherheit ihrer Wertgegenstände.

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**Hinweis:** Die **aktuelle und vollständige Hausordnung des Ferienparks De Oase** ist sowohl **an der Rezeption des Ferienparks als auch im Ferienchalet „Glücksmomente“** einsehbar. Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen die Hausordnung zum Ausschluss aus dem Park und weiteren Maßnahmen führen kann.

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**Mit Ihrer Buchung und dem Aufenthalt im Chalet „Glücksmomente“ erklären Sie sich mit diesen Hausregeln sowie den Bestimmungen des Ferienparks einverstanden.**

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